Bitte nutzen Sie diese Möglichkeiten der Online-Terminvergabe und bringen Sie zum Termin bitte die beiden auf Sie personalisierten Dokumente mit:
2. SVA-Informationsblatt zum Datenschutz (Download)
Sie erhalten die 24 Stunden gültige Testbescheinigung in Papierform oder auch digital über die Corona-Warn-App der Bundesregierung.
Bitte beachten Sie, dass nur Personen ohne Krankheitssymptome getestet werden dürfen.
Wer Fieber, grippeähnliche Symptome oder andere Corona-typische Krankheitssymptome wie Geruchs- oder Geschmacksverlust aufweist, sollte in jedem Fall telefonisch einen Arzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) aufsuchen.
Die Personen, die zum SVA-Corona Schnelltest-Zentrum kommen, sollten sich ausweisen können und während der Zeit in der Teststelle auf Abstands- und Hygieneregeln achten, die dem Hygienekonzept zu Grunde liegen.
Die Testperson hat mit Ausnahme des kurzen Moments der Probennahme während der gesamten Zeit in der Teststelle eine Maske zu tragen.
Bleiben Sie gesund.
Das Präsidium des SV 1919 Alsenborn e.V.